Ablauf des Verfahrens
Forderung online eingeben
Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Aufgrund dieses Antrags wird vom zuständigen Mahngericht ein Mahnbescheid erlassen, welcher dem Antragsgegner förmlich durch die Post zugestellt wird.
Über unseren Online-Service können Sie uns mit der Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids online beauftragen. Alternativ können Sie den Antrag auch selbst schriftlich beim zuständigen Mahngericht einreichen. Dem Vordruck hierzu können Sie im Bürofachhandel kaufen.
Mahnbescheid beantragen » Mehr Informationen
Keine Zahlung nach 2 Wochen: Der Vollstreckungsbescheidsantrag
Wenn der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids keine vollständige Zahlung geleistet hat und gegen den Mahnbescheid auch kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden.
Zwangsvollstreckung
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann dann die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betrieben werden.